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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ermittlung der ortsüblichen Miete

Bei der Prüfung einer verbilligten Vermietung ist das ertragsorientierte Pachtwertverfahren kein geeigneter Maßstab zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Im Streit mit dem Finanzamt über die Frage, ob eine Gewerbeimmobilie verbilligt vermietet wurde und damit Ausgaben teilweise nicht abziehbar sind, darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der EOP-Methode (ertragsorientierter Pachtwert) bestimmt werden. Stattdessen muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein erfahrener und mit der örtlichen Marktsituation vertrauter Sachverständiger - beispielsweise ein erfahrener Makler - beurteilen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält, wenn sich vergleichbare Objekte nicht finden lassen.


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