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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind grundsätzlich alle Wertveränderungen in Verbindung mit Kapitalanlagen steuerlich relevant. Aus diesem Grund können auch die Anschaffungskosten von Knock-out-Zertifikaten als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, wenn das Knock-out-Ereignis eintritt. Dabei spielt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Rolle, ob die Knock-out-Zertifikate als Termingeschäft anzusehen sind oder nicht, da ein Abzug in beiden Fällen möglich wäre.


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