Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.
Die Zinsen aus den Sparanteilen einer vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind in der Regel steuerfrei. Wird die Versicherung allerdings zur Besicherung eines Darlehens genutzt, dessen Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, kann das die Steuerfreiheit kosten. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die Besicherung eines Darlehens mit der Lebensversicherung, dessen Darlehensbetrag der Versicherungsinhaber zinslos dem Ehegatten überlässt, keine steuerschädliche Verwendung ist. Das zinslose Darlehen an den Ehegatten verhindert nämlich den Steuerabzug der an die Bank gezahlten Zinsen.
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