Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert
Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.
Für die Jahre 2014 bis 2018 hat die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen gewährt, die von gemeinnützigen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun in Absprache mit den Ländern die Billigkeitsmaßnahmen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren