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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert

Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.

Für die Jahre 2014 bis 2018 hat die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen gewährt, die von gemeinnützigen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun in Absprache mit den Ländern die Billigkeitsmaßnahmen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.


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