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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bilanzielle Beurteilung von Pfand

Die bilanzsteuerliche Behandlung von Minder- oder Mehrrücknahmen von Pfandgut richtet sich künftig allein nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof aufgestellt hat.

Schon 2013 hat der Bundesfinanzhof umfassend zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Mit einigen Jahren Verzögerung hat das Bundesfinanzministerium nun auf das Urteil reagiert und seine Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 2005, die dem Urteil zum Teil widerspricht, ersatzlos aufgehoben. Für die bilanzielle Behandlung von Pfandzahlungen ist damit künftig allein das Urteil des Bundesfinanzhofs maßgeblich.


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