Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit

Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Mehrere Finanzgerichte hatten Fahrunterricht als umsatzsteuerfreien Unterricht eines Privatlehrers bewertet. Diese Auslegung des EU-Mehrwertsteuersystems ist bei der Finanzverwaltung auf wenig Gegenliebe gestoßen und nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfen worden. Der EuGH legt in seiner Entscheidung den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in der Mehrwertsteuerrichtlinie sehr eng aus, womit auch die Steuerbefreiung anderer Fortbildungsangebote auf der Kippe steht. Eine exakte Abgrenzung sind die Richter allerdings schuldig geblieben. Erst künftige Urteile deutscher Finanzgerichte können in dieser Hinsicht mehr Klarheit schaffen.


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