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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Amtsveranlagung für Rentner

Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.

Weil die Rentenversicherungsträger die Rentenbezüge an die Finanzämter übermitteln müssen, bietet Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 eine neue Verfahrensweise für die Steuererklärung von Rentnern an. Bei dieser Amtsveranlagung reicht es aus, wenn der betroffene Steuerzahler eine Einverständniserklärung unterschreibt und bestätigt, dass er nur Renteneinkünfte erzielt. Es ist wahrscheinlich, dass sich andere Bundesländer bald diesem Verfahren anschließen. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt allerdings, dass das Verfahren rechtliche Nachteile für die Rentner nach sich ziehen kann und fordert eine hinreichende Aufklärung der Steuerzahler sowie eine bessere Einbettung in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung.


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