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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Notärztlicher Bereitschaftsdienst bei Veranstaltungen ist umsatzsteuerfrei

Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Sportveranstaltungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren im Vorfeld sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen.

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer späteren Behandlung sicherstellen zu können, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung einem Arzt Recht gegeben, der bei Sportveranstaltungen sowohl im Vorfeld mögliche Gesundheitsgefährdungen analysierte als auch während der Veranstaltung die Teilnehmer betreute.


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