Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Geschäftsveräußerung durch Übereignung des Inventars

Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.

Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, während eine Geschäftsveräußerung im Ganzen von der Umsatzsteuer befreit ist. Nicht immer ist die Abgrenzung eindeutig, was zu erheblichen steuerlichen Risiken führen kann. Beispielsweise hat der Bundesfinanzhof dem Käufer eines Gaststättenbetriebs den Vorsteuerabzug versagt, weil er der Meinung ist, dass schon die Übertragung des Inventars der Gaststätte eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, auch wenn die für den Betrieb notwendige Immobilie und einzelne Inventargegenstände von einem Dritten angemietet sind. Der Käufer konnte diese Gegenstände weiter anmieten und damit den Betrieb fortführen.


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