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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Entschädigung für Stromleitung über Grundstück steuerfrei

Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.

Zahlt der Netzbetreiber einem Hausbesitzer eine einmalige Entschädigung für die Überspannung seines Grundstücks mit einer neuen Stromleitung, ist diese Entschädigung steuerfrei. Im Gegensatz zum Finanzgericht Düsseldorf, das von steuerpflichtigen Mieteinnahmen ausging, sieht der Bundesfinanzhof in der Zahlung eine nicht steuerbare Entschädigung. Es werde nämlich nicht die zeitlich befristete Nutzung des Grundstücks vergütet, sondern die unbefristete Belastung mit einer Dienstbarkeit und damit die daraus folgende Minderung des Verkehrswerts. Die Transaktion ist damit quasi der Verkauf eines Eigentumsbestandteils.


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