Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Ist der Unterhaltsempfänger nicht im gesamten Kalenderjahr unterhaltsbedürftig, dann ist der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähigen Unterhalt anteilig zu kürzen.
Unterhaltszahlungen an ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar. Liegen die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers jedoch im Jahr der Unterhaltszahlung nur für einige Monate vor, dann ist der Unterhaltshöchstbetrag entsprechend aufzuteilen. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof in einem Fall vom im Dezember gezahlten Unterhalt für Dezember und Januar nur den Anteil für Dezember als steuerlich abziehbar anerkannt, obwohl der Jahreshöchstbetrag eingehalten war.
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