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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nachträgliche Werbungskosten nach Start der Abgeltungsteuer

Das Werbungskostenabzugsverbot der Abgeltungsteuer gilt auch für nachträgliche Werbungskosten zu Kapitalanlagen, aus denen seit dem Start der Abgeltungsteuer keine Erträge geflossen sind.

Das mit der Abgeltungsteuer eingeführte Werbungskostenabzugsverbot gilt auch dann, wenn nach dem 31. Dezember 2008 angefallene Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem Start der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 zugeflossen sind. Vergleichbar hat der Bundesfinanzhof schon in ähnlichen Fällen entschieden. Im aktuellen Fall ging es um Kapitalanlagen, aus denen nach Einführung der Abgeltungsteuer keine Erträge mehr zuflossen. Auch für diesen Fall hat der Bundesfinanzhof das Werbungskostenabzugsverbot nun bestätigt.


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