Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen
Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.
Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen auseinandergesetzt. In seinem Schreiben geht das Ministerium u. a. darauf ein, wann forstwirtschaftliche Flächen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind oder als eigenständiger forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Daneben erklärt das Schreiben, wie bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzugehen ist, die Voraussetzung dafür ist, dass der Forstbetrieb nicht als Liebhaberei gilt.
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