Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei
Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.
Die Kosten für einen vom Arbeitgeber organisierten Shuttletransfer zu einer Betriebsveranstaltung zählen nicht als geldwerter Vorteil. Bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro bleiben die Kosten daher unberücksichtigt. Das Finanzgericht Düsseldorf sieht die Transferkosten als Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert. Anders wäre die Lage bei einer Fahrt mit eigenem Erlebniswert. Die Transferkosten sind daher wie steuerfreier Ersatz von Reisekosten zu behandeln.
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