Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


EXIST-Gründerzuschuss führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

Ein direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlter EXIST-Zuschuss ist keine Sonderbetriebseinnahme.

Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm, die direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlt werden, sind keine Sonderbetriebseinnahmen. Das folgt für das Finanzgericht Münster schon aus der Tatsache, dass die Zuschüsse bei der Gesellschaft nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben. Außerdem handelt es sich nicht um eine Vergütung durch die Gesellschaft, weil die Mittel von der jeweiligen Universität gewährt werden. Auch eine Zahlung der Sonderbetriebseinnahmen von dritter Seite schließt das Gericht aus, weil keine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben ist.


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