Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaftsteuerbefreiung gilt nicht für angrenzenden Garten

Ein ans selbstgenutzte Haus angrenzender Garten auf einem separaten Flurstück fällt nicht unter die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.

Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das gilt auch dann, wenn beide Flurstücke einheitlich eingefriedet sind und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Für das Finanzgericht Düsseldorf steht fest, dass die Steuerbefreiung in einem zivilrechtlichen Sinn zu verstehen ist, nach dem ein Grundstück die im Grundbuch mit einer eigenen Nummer eingetragene Fläche ist. Das Finanzgericht hat allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.