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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aussetzung der Vollziehung bei der Verlustabzugsbeschränkung

Das Finanzgericht Hamburg hält die Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von GmbH-Anteilen für so offensichtlich verfassungswidrig, dass es Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft, sind aufgelaufene Verluste nicht mehr abziehbar. Diese Regelung hielt das Finanzgericht Hamburg für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich hat das Finanzgericht in dieser Frage nun auch Aussetzung der Vollziehung gewährt und sich damit ausdrücklich gegen die Vorgaben der Finanzverwaltung gestellt. Das Finanzgericht hat in seinem Beschluss erklärt, dass es eher erwartet, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für nichtig erklärt wird.


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