Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Steuerpauschalierung für Zuwendungen aus einem Bonusprogramm
Die Pauschalversteuerung von betrieblich veranlassten Zuwendungen mit 30 % ist nur möglich, wenn die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung erfolgt.
Für betrieblich veranlasste Zuwendungen, die beim Empfänger steuerpflichtig wären, kann das Unternehmen die Steuer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % abgelten. Diese Steuerpauschalierung kann aber in der Regel nicht für Zuwendungen im Rahmen eines verkaufsfördernden Bonusprogramms angewandt werden. Voraussetzung für die Pauschalierung ist nämlich auch, dass die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung erbracht wird. Beim Bonusprogramm ist die Prämie aber nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Zusatzleistung, sondern es handelt sich um die allein geschuldete Leistung für den erbrachten Verkaufserfolg. Im Streitfall bekam das klagende Unternehmen daher die bereits bezahlte Steuer wieder erstattet.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren