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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rückabwicklung der Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

Der Bundesfinanzhof hat über die Aufteilung des Kaufpreises bei der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden.

Geschlossene Immobilienfonds haben in der Vergangenheit nicht immer den vom Anleger erhofften Ertrag gebracht, was mitunter bis zu Gerichtsverfahren zwischen Fondsbetreiber und Anleger geführt hat. In einem solchen Fall hat der Bundesfinanzhof nun über die steuerliche Bewertung des vom Fonds gezahlten Betrags für die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung geurteilt. Bestehen demnach Anhaltspunkte dafür, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung des Fonds teilweise auch für andere Verpflichtungen des Anlegers gezahlt wurde, insbesondere den Verzicht auf Schadensersatzansprüche und die Rücknahme von Klagen, dann ist der vereinbarte Kaufpreis aufzuteilen.


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