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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ausgaben für ein Jubiläumswochenende als Betriebsausgabe

Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.

Aufwendungen für ein Jubiläumswochenende mit Beach-Party und anderem Rahmenprogramm können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster abzugsfähige Betriebsausgaben sein. Die Feier wurde von einem Gewerbeverein für die Mitglieder organisiert. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Gäste für die auf der Veranstaltung an sie erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen in Form ihrer Anwesenheit und des fachlichen Austauschs erbracht. Demgegenüber hatte das Rahmenprogramm nur eine untergeordnete Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht durch die Zeugenaussage mehrerer Teilnehmer.


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