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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sonderregelung zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017

Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.

Das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 wird erst ab Ende Juli 2018 im ELSTER-Portal verfügbar sein. Derzeit wird der 24. Juli 2018 als Datum für die Bereitstellung genannt. Grund für die späte Bereitstellung sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung. Weil das Formular damit erst deutlich nach Ablauf der Abgabefrist für Steuerzahler liegt, die ihre Steuererklärung selbst einreichen, hat die Finanzverwaltung eine Sonderregelung zur Körperschaftsteuererklärung für 2017 geschaffen. Unternehmen, Vereine und andere Körperschaften können ihre Körperschaftsteuererklärung in diesem Jahr bis zum 31. August in Papierform oder elektronisch abgeben.


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