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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Unterbrechung der Ausbildung wegen längerer Erkrankung

Auch wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer längeren Erkrankung vorläufig gekündigt werden muss, besteht der Anspruch auf Kindergeld während der Erkrankung des Kindes fort.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer länger andauernden Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. Die vorläufige Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen hoher monatlicher Schulgebühren ist in diesem Fall ebenso unschädlich wie die Tatsache, dass die Dauer der Unterbrechung noch nicht absehbar ist. Entscheidend ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz allein, dass die Ausbildung aus krankheitsbedingten und damit objektiven Gründen unterbrochen worden ist. Solche Gründe sind auch in anderen Fällen unschädlich, beispielsweise bei einer Schwangerschaft.


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