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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerliche Hilfsmaßnahmen zum Sturmtief Friederike

Mehrere Bundesländer helfen den Betroffenen des Sturmtiefs Friederike mit Erleichterungen und Sonderregelungen bei der Steuer.

Auf Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung oft mit Erleichterungen und Sonderregelungen für die Betroffenen. Weil das Sturmtief Friederike im Januar zum Teil flächendeckende Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und insbesondere Waldbeständen verursacht hat, haben mehrere Bundesländer auch diesmal mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen reagiert. Die Regelungen unterscheiden sich etwas von Bundesland zu Bundesland, aber grundsätzlich gibt es in Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Erleichterungen bei Stundungsanträgen, Anpassungen der Vorauszahlungen und notwendigen Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen. Forstbetrieben wird für den Verkauf von Kalamitätsholz unter erleichterten Voraussetzungen ein reduzierter Steuersatz gewährt.


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