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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Teilung des Behinderten-Pauschbetrags bei Einzelveranlagung

Ehepaare können bei der Einzelveranlagung auch einen Behinderten-Pauschbetrag hälftig aufteilen lassen.

Wenn sich Ehepaare für die Einzelveranlagung entscheiden, können sie gemeinsam beantragen, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen bei beiden Ehegatten je zur Hälfte berücksichtigt werden. Auch die hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags ist im Rahmen dieser Regelung möglich, weil der Pauschbetrag zur Abgeltung von Aufwendungen bestimmt ist, die als außergewöhnliche Belastungen abziehbar wären. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen bestätigt.


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