Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen

Trotz Verbots des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium den Sanierungserlass in Altfällen mit Segen des Bundestags weiter anwenden.

Inzwischen gibt es eine gesetzliche Regelung für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne, nachdem der Bundesfinanzhof den Erlass aufgrund einer Verwaltungsanweisung als verfassungswidrig eingestuft hat. In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof auch für Altfälle vor der gesetzlichen Neuregelung die weitere Anwendung der Verwaltungsanweisung ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat nun erklärt, dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden zu wollen. Es sieht sich weiter durch die Vertrauensschutzregelung als gebunden an, nach der für Altfälle weiterhin die Verwaltungsanweisung gilt. Der Bundestag hat sich laut dem Ministerium diesem Vorschlag angeschlossen und diese Verfahrensweise für Altfälle gebilligt.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.