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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts

Beim Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kann kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.

Wird ein unentgeltlich bestelltes Erbbaurecht verkauft, dann ist der Verkauf nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem der Veräußerungsgewinn innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig wäre. Voraussetzung für einen Spekulationsgewinn wäre, dass das Erbbaurecht im Zeitpunkt der "Anschaffung" bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt. Die Erbbauzinsen selbst sind keine Anschaffungskosten für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.


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