Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einsprüche zur Steuerfreiheit von Schichtzulagen abgewiesen

Nach einem ablehnenden Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Steuerfreiheit von Schichtzulagen per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind im Rahmen gewisser Grenzen steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt aber laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht für Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten, selbst wenn dieser Dienst nachts oder an Sonn- und Feiertagen absolviert wird. Die Klage eines Polizeibeamten blieb damit erfolglos. Die Finanzverwaltung hat am 26. Februar 2018 per Allgemeinverfügung alle anhängigen Einsprüche zur Steuerfreiheit von Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten für Beamte und Soldaten zurückgewiesen. Die betroffenen Steuerzahler haben nun ein Jahr Zeit ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung, um zu klagen, falls sie an ihrer Meinung festhalten.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.