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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hauptwohnung am Arbeitsort

Ist die Fahrzeit von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte noch zumutbar, kommt keine doppelte Haushaltsführung in Frage.

Zwar sieht das Gesetz keine Mindestentfernung zwischen Haupt- und beruflicher Zweitwohnung vor. Allerdings wird eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort liegt. Dabei muss die Hauptwohnung gar nicht zwingend in derselben Stadt oder Gemeinde wie die Arbeitsstelle sein. Dem Bundesfinanzhof genügt es, wenn der Steuerzahler von der Hauptwohnung aus seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich erreichen kann. Im Streitfall sah der Bundesfinanzhof eine Fahrzeit von knapp über einer Stunde für die einfache Wegstrecke noch als zumutbar an.


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