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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verlust aus dem Verkauf wertloser Aktien

Auch die Übertragung wertloser Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten gilt als verlustrealisierende entgeltliche Anteilsübertragung.

Nur weil ein Aktienpaket wertlos geworden ist, führt das noch nicht zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust. Erst die entgeltliche Veräußerung der Aktien oder die Auflösung der Aktiengesellschaft löst einen solchen Verlust aus. Das Finanzgericht München hat nun entschieden, dass eine entgeltliche Anteilsübertragung auch dann vorliegt, wenn die Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer im Gegenzug wertlos gewordene Aktien des Käufers erwirbt.


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