Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Höhe der Nachzahlungszinsen ist weiterhin verfassungsgemäß

Eine Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr für die Jahre 2012 bis 2015 ist in der ersten Instanz erfolglos geblieben.

Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen ist auch in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß. Ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Musterverfahren beim Finanzgericht Münster ist damit vorerst erfolglos geblieben. Nach Meinung des Gerichts hat der Gesetzgeber mit dem Zinssatz den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten. Seit seiner Einführung sei der Zinssatz trotz erheblicher Zinsschwankungen in beide Richtungen nicht geändert worden. Es handele sich somit um eine Typisierung über einen sehr langen Zeitraum. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der den Zinssatz bisher nur bis einschließlich 2011 als verfassungsgemäß bewertet hat.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.