Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Für die Berechnung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ist im Gesetz ein Zinssatz von 6 % festgeschrieben. Weil die Zuführungen zur Rückstellung umso niedriger ausfallen, je höher der Zinssatz ist, haben Betriebe ein verständliches Problem mit einem unrealistisch hohen Zinssatz. Das Finanzgericht Köln stimmt dem zu und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil es den Zinssatz für verfassungswidrig hoch hält. Der Gesetzgeber sei zwar zu einer Typisierung berechtigt, müsse aber in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Typisierung noch realitätsnah ist. Das sei bei dem seit 1982 unveränderten Zinssatz nicht geschehen.
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