Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zahlungen für vorzeitiges Mietende umsatzsteuerpflichtig

Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist auch die Abfindung für ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags umsatzsteuerpflichtig.

Zahlt der Mieter an den Vermieter eine Abfindung für die Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses vor Ende der vertraglichen Laufzeit, dann ist die Zahlung nach Meinung des Hessischen Finanzgerichts ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerfreier Schadensersatz setzt laut dem Urteil voraus, dass der Mieter einen Ausgleich für einen entstandenen Schaden und dessen Folgen zahlt. Bei der Verkürzung des Mietverhältnisses verzichtet der Vermieter aber gegen eine Geldleistung auf ein ihm zustehendes Recht, und damit liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Das Gericht hat allerdings die Revision zugelassen.


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