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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Entfernungspauschale bei Rückfahrt am Folgetag

Auch wenn der Steuerzahler erst am Folgetag wieder vom Arbeitsort nach Hause fährt, ist die Entfernungspauschale nur einmal pro Fahrt zur Arbeitsstelle anzusetzen.

Der Job eines Flugbegleiters ist oft mit mehrtägigen Einsätzen verbunden. Das Finanzgericht Münster meint dazu, dass die Entfernungspauschale für Fahrten zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal anzusetzen ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag erfolgt wie die Hinfahrt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entfernungspauschale für jeden Tag, an dem er seine erste Tätigkeitsstätte von seiner Wohnung aus aufsucht. Allerdings ist die Entfernungspauschale nur einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen. Für die Sichtweise des Klägers, die Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen anzusetzen, sah das Gericht dagegen keine Grundlage.


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