Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Keine Beschlagnahmung von Wirtschaftsprüfer-Unterlagen

Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.

Für Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt oder von seinem Auftraggeber als Arbeitsgrundlage erhalten hat, besteht ein Beschlagnahme- und Verwertungsverbot. Bei diesen Unterlagen kann es sich um Schriftwechsel, Gutachtenentwürfe, Gesprächsprotokolle, interne Notizen und sonstige Aufzeichnungen handeln.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen oder anderen Tätigkeiten beschäftigt war. Ausgenommen sind lediglich Unterlagen, die er entweder ohne Bezug auf ein Mandat oder bei einer Tätigkeit erlangt hat, die nicht seinem Berufsbild als Wirtschaftsprüfer zugeordnet wird.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.