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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerpläne: Besteuerung des Internethandels

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht auch die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern über das Internet erbracht werden.

Der von der Bundesregierung "Steuervergünstigungsabbaugesetz" getaufte Gesetzentwurf enthält auch einen Abschnitt, der die Erhebung von Umsatzsteuer auf elektronische Waren und Dienstleistungen vorsieht. Für Unternehmen im Inland sowie in den anderen EU-Staaten existiert diese Maßgabe schon lange, zukünftig sollen aber auch Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland Umsatzsteuer für die Lieferung von Software, Filmen, Musik und ähnlichem an Privatpersonen über das Internet abführen.

Zwar ist diese Regelung keine originäre Idee der neuen Regierungskoalition, sondern muss aufgrund einer EU-Richtlinie ohnehin bis spätestens 1. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Es bleibt aber trotzdem fraglich, wie die Finanzverwaltung die Durchführung der Regelung erzwingen will; auf Unternehmen im Ausland hat sie keinen Rechtszugriff und die Internetnutzung sämtlicher Bundesbürger kann sie ebenfalls nicht lückenlos aufzeichnen, wodurch hier noch einige Fragen offen bleiben.


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