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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren Arbeitszimmern

Auch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden.

Der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt pro Person, nicht pro Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof hat deshalb zwar vor einigen Monaten zugelassen, dass Eheleute und Lebensgefährten bei der gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers jeder für sich den Höchstbetrag in Anspruch nehmen kann. Wenn aber ein Steuerzahler mehr als einen Wohnsitz mit je einem Arbeitszimmer hat, können trotzdem für beide Arbeitszimmer zusammen nur maximal 1.250 Euro an Ausgaben geltend gemacht werden.


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