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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Prämien an Ärzte im Rahmen einer integrierten Versorgung

Prämien, die Ärzte im Rahmen einer integrierten Versorgung (jetzt "besondere Versorgung") erhalten, sind Teil der umsatzsteuerfreien Vergütung einer Heilbehandlung.

Eine variable Prämie, die Ärzte im Rahmen einer integrierten Versorgung von der Krankenkasse erhalten, ist ebenfalls Teil der Vergütung einer Heilbehandlung und damit umsatzsteuerfrei. Beim Finanzgericht Münster konnte sich das Finanzamt nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Prämie eine Vergütung für Kosteneinsparungen und damit umsatzsteuerpflichtig sei. Auch wenn das Urteil eine alte Gesetzesfassung betrifft, besteht die integrierte Versorgung als "besondere Versorgung" im Wesentlichen unverändert fort, weswegen das Gericht die Revision zugelassen hat.


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