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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Basteln an der Sozialversicherung

Die Bundesregierung erhöht den Beitrag zur Rentenversicherung von auf 19,5 % und hebt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze an. Auch an der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird gebastelt.

Mit einem Eilgesetz erhöht die Bundesregierung den Beitrag zur Rentenversicherung ab 2003 von 19,1 auf 19,5 %, womit sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf die Arbeitgeber höhere Kosten zukommen. Das entsprechende Gesetz wurde von der Mehrheit im Bundesrat zwar abgelehnt, ist aber nicht Zustimmungspflichtig und kann damit von der Rot-Grünen Koalition im Bundestag noch vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt werden.

Gleichzeitig sollen die Beitragsbemessungsgrenzen auf 5.100 Euro in Westdeutschland und 4.250 Euro in Ostdeutschland angehoben werden. Besonders die Erhöhung der Bemessungsgrenzen gilt allgemein als sehr kurzsichtiger Schritt, da damit die Versicherungsträger zwar zunächst mehr Geld einnehmen, aber auch später wesentlich höhere Zahlungsverpflichtungen haben.

Auch bei den Krankenversicherungen steigen die Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwar hat Bundessozialministerin Ulla Schmidt den gesetzlichen Krankenversicherungen per Gesetz verboten, ihre Beiträge zwischen dem 7. November und dem 31. Dezember 2002 anzuheben, doch viele Versicherungen haben ihre Beiträge noch schnell vor der Verabschiedung des Gesetzes erhöht.

Zudem sieht das Eilgesetz die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf monatlich 3.825 Euro an. Dies führt zwar nicht zu höheren Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber Berufseinsteigern mit einem Anfangsgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt der Zugang zu den oft günstigeren privaten Krankenversicherungen verwehrt.

Schließlich wird auch an der Arbeitslosenversicherung gebastelt, hier aber zur Abwechslung an der Ausgabenseite. Bei der Arbeitslosenhilfe soll zukünftig das eigene Vermögen des Arbeitslosen und die Einkünfte des Ehepartners stärker berücksichtig werden bei der Leistungsberechnung.


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