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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Organschaft durch Beherrschungsvertrag

Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen.

Unterstellt eine Kapitalgesellschaft durch einen Beherrschungsvertrag die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als eine reine Stellung als Mehrheits- oder Alleingesellschafter zu einer organisatorischen Eingliederung der Kapitalgesellschaft. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen beiden Gesellschaften besteht daher erst mit der Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof einem Unternehmen Recht gegeben, von dem das Finanzamt nach der Insolvenz der Tochtergesellschaft die Umsatzsteuer aus Geschäften dieser Gesellschaft vor Eintragung des Beherrschungsvertrags einforderte.


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