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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen”

Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Transaktionen sind zwar inzwischen weitgehend ausgeschlossen, aber die Finanzverwaltung hat nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu Altfällen Vorgaben zur steuerlichen Handhabung herausgegeben.

Bei Cum/Cum-Gestaltungen wurden inländische Aktien unmittelbar vor dem Dividendenstichtag von im Ausland ansässigen Inhabern zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer auf eine inländische Bank übertragen und unmittelbar nach Dividendenausschüttung wieder an den ursprünglichen Inhaber zurückgegeben. Seit 2016 verhindert eine Gesetzesänderung solche Gestaltungen. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt in einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen sowohl in Altfällen als auch nach der neuen Rechtslage geäußert.


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