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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hilfe für Landwirte und Winzer bei Bewältigung der Frostschäden

Winzern sowie Land- und Forstwirten in Hessen greift die Finanzverwaltung mit verschiedenen Erleichterungen unter die Arme, um bei der Bewältigung von Frostschäden zu helfen.

Hessens Bauern bekommen steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung von Frostschäden. Insbesondere können die Betroffenen bis zum 31. Juli 2017 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen stellen. Auf Stundungszinsen sollen die Finanzämter nach einem Erlass des Landesfinanzministeriums in der Regel verzichten. Außerdem kommt bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ein Erlass der Einkommensteuer in Betracht. Versicherungsleistungen für Ernteausfälle müssen bei buchführenden Land- und Forstwirten erst in dem Wirtschaftsjahr steuerlich erfasst werden, in dem die vernichtete oder geschädigte Ernte angefallen wäre.


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