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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fünftelregelung auch für vom Arbeitnehmer initiierte Abfindung

Auf die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung nach der Fünftelregelung hat ein Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch, wenn die Initiative zur Vereinbarung der Abfindung von ihm ausgegangen ist.

Für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise eine Abfindungszahlung sieht das Gesetz eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der sog. Fünftelregelung vor. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass die Fünftelregelung im Gegensatz zur Ansicht des Finanzamts auch dann anzuwenden ist, wenn die Initiative zum Abschluss des Aufhebungsvertrags vom Arbeitnehmer ausgeht. Entscheidend sei, dass eine gegensätzliche Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestand, beide Seiten zur Entstehung des Konflikts beigetragen haben und die Parteien den Konflikt durch den Aufhebungsvertrag im Konsens lösen.


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