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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Klage per ELSTER ist unzulässig

Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.

Steuererklärungen per ELSTER sind gang und gäbe, und Einsprüche akzeptieren die Finanzämter ohne weiteres per E-Mail. Für die Erhebung einer Klage ist das ELSTER-Portal aber nicht der richtige Weg, wie das Finanzgericht Münster festgestellt hat. Die Klageerhebung erfordert grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte Signatur als elektronisches Äquivalent, um den Kläger eindeutig zu identifizieren. Das ELSTER-Portal verwendet zur Identifizierung aber lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat, keine qualifizierte Signatur. Die Klage ist damit auf diesem Weg auch dann unzulässig, wenn sie nicht direkt an das Finanzgericht gerichtet ist, sondern an das Finanzamt zur Weiterleitung an das Gericht.


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