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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn

Eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers aufgrund einer möglichen Diskriminierung ist als Schadensersatz kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Zahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung, liegt auch dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn gar nicht feststeht, ob wirklich eine Diskriminierung vorgelegen hat. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für eine Schadensersatzzahlung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, bei der der Arbeitgeber die Diskriminierung bestritten hatte.


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