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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Frühjahrsputz im Steuerrecht

Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Verwaltungsanweisungen, die in Zukunft nicht mehr angewendet werden sollen.

Seit einigen Jahren veröffentlicht die Finanzverwaltung im Frühjahr immer eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Damit will das Bundesfinanzministerium den Wildwuchs an Verwaltungsanweisungen begrenzen. Auch wenn sich die Regierung damit ein löbliches Ziel gesetzt hat, wird es doch nicht ganz erreicht: Insgesamt 101 Verwaltungsanweisungen sollen nach dem 31. Dezember 2015 nicht mehr angewendet werden. Das sind 35 Dokumente weniger als beim letztjährigen Frühjahrsputz aussortiert wurden. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 96 Seiten lang und hat 1.697 Einträge - 37 mehr als im letzten Jahr.


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