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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Besteuerung des Dienstwagens bei Fahruntüchtigkeit

Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.

Der Bundesfinanzhof hat vor einigen Jahren entschieden, dass für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, selbst dann ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit dem Auto keine privaten Fahrten unternommen hat. Anders sieht es nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf dagegen aus, wenn die Nutzung aufgrund einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit zeitweise generell unmöglich ist.

Entscheidend war in diesem Fall allerdings nicht, dass die Fahruntüchtigkeit eine Nutzung verhindert hat, sondern die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Dienstwagennutzung. Dort war nämlich die Nutzung für den Fall einer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Krankheit grundsätzlich verboten. Weil damit für die Zeit der Fahruntüchtigkeit auch kein privater Nutzungsanspruch bestand und eine vertragswidrige Nutzung durch Dritte (Familienangehörige etc.) ebenfalls ausgeschlossen werden konnte, gab das Gericht dem Kläger recht. Das Finanzamt hat die Entscheidung ebenfalls akzeptiert. Somit ist eine entsprechende Regelung für den Fall der Fahruntüchtigkeit im Arbeitsvertrag oder der Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung immer eine gute Idee.


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