Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umsatzsteuersatz auf E-Books

Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel.

Auf eine Anfrage des polnischen Verfassungsgerichts hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der höhere Umsatzsteuersatz für E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern rechtmäßig ist. Der Grundsatz der Gleichbehandlung stehe den unterschiedlichen Steuersätzen nicht entgegen, weil die Ungleichbehandlung die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung sei. Bis zu einer Neuregelung für E-Books in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien führt also am vollen Umsatzsteuersatz kein Weg vorbei.


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