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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abschreibung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Auch bei der mittelbaren Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte die normale Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen.

Wer eine vermietete Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, kann die Abschreibung des vorherigen Eigentümers fortführen. Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt, dass das auch für eine mittelbare Schenkung gilt, bei der statt der Immobilie ein Geldbetrag mit der Auflage verschenkt wird, davon den Immobilienkauf zu finanzieren. Der Beschenkte kann dann auf die vom Schenker getragenen Anschaffungskosten trotzdem eine Abschreibung vornehmen. Zwar stellt der Kaufpreis für den Beschenkten keinen echten Aufwand dar, weil das Geld dafür nicht von ihm stammt. Es ist dann aber ohne Zweifel dem Schenker Aufwand entstanden, was die Abschreibung ermöglicht.


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