Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerklasse bei Schenkung des biologischen Vaters

Wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist, kommt für eine Schenkung an das Kind trotzdem die günstige Steuerklasse I zur Anwendung.

Für eine Schenkung des leiblichen Vaters an sein Kind gilt bei der Schenkungsteuer grundsätzlich die günstigste Steuerklasse I mit dem entsprechenden Freibetrag von 400.000 Euro. Daran ändert sich laut dem Finanzgericht Hessen auch dann nichts, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Im Gegensatz zum Finanzamt hält das Gericht die einschränkende Auslegung des Gesetzes auf den rechtlichen Vater nicht für zwingend. Außerdem widerspreche sie den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen, spiele ebenfalls keine Rolle.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.