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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht, um die Einführung der Pkw-Maut vorzubereiten und den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe Rechnung zu tragen. Für besonders schadstoffarme Euro-6-Pkw gibt es eine Entlastung, die über der Infrastrukturabgabe liegt. Konkret werden die Steuerentlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum von bisher 2,00 Euro auf 2,32 Euro bei Benzinern und von bisher 5,00 Euro auf 5,32 Euro bei Dieselmotoren erhöht. In den ersten zwei Jahren ab dem Beginn der Abgabenerhebung beträgt die Steuerentlastung je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum sogar 2,45 Euro für Benzinmotoren und 5,45 Euro für Dieselmotoren.


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